Arbeitsplatzevaluierung
Die Arbeitsplatzevaluierung einfach erklärt
Die Arbeitsplatzevaluierung verständlich erklärt
Die Arbeitsplatzevaluierung einfach erklärt
Auf meiner Webseite möchte ich ihnen zeigen, wie sie eine Abeitsplatzevaluierung durchführen, worauf sie achten müssen und was sie daraus für die Sicherheit des Arbeitsplatzes lernen können. Sie erfahren auf meiner Seite, warum sie eine Evaluierung der Arbeitsplätze in ihrem Unternehmen brauchen, welchen Umfang die Evaluierung haben muss und worauf sie achten müssen, wenn sie die einzelnen Plätze analysieren. Und nun – viel Erfolg mit Hilfe dieser Seite.
Bei der Arbeitsplatzevaluierung nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz handelt es sich um eine komplizierte rechtliche Materie.Ich kann Ihnen hier nur meine Erfahrung aus der Praxis zur Umsetzung darstellen. Deshalb möchte ich Sie darauf hinweisen, dass bei rechtlichen Unklarheiten unbedingt ein Rechtsberater beuzuziehen ist.
In dieser Materie ist die Hilfe durch eine Sicherheitsfachkraft sinnvoll. Eine Sicherheitsfachkraft kann ich Ihnen beistellen.
Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz in der Stammfassung von 1994 (BGBl. Nr. 450/1994) und zuletzt novelliert 2017 (BGB. I Nr. 126/2017) sieht im § 4 „Ermittlung und Beurteilung der Gefahren und Festlegung von Maßnahmen (Arbeitsplatzevaluierung)“ vor, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, für die Gesundheit und Sicherheit zu sorgen. Er muss vorausschauend mögliche Gefährdungen durch bestehende Gefahren ermitteln und beurteilen. Mit dieser Beurteilung fängt der Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz an.
Grundsätzlich kann der Arbeitgeber die Arbeitsplatzevaluierung selbst durchführen. Wenn es aber erforderlich ist, kann er entsprechende Fachleute hinzuziehen.
Im Internet können Vorlagen zur Arbeitsplatzevaluierung für verschiedene Gewerbe herunter geladen werden. Z.B.
Dort finden Sie auch weitere Informationen zur Arbeitsplatzevaluierung.