Die Erhaltung der Gesundheit der Mitarbeiter ist eine der Aufgaben des Arbeitgebers. Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz ist eine der Regelungen dazu. Arbeitsabläufe und Arbeitsmittel sind auf ihr Gefährdungspotential zu analysieren, wobei chemische, physikalische, physische und psychische Gefahren zu erfassen sind. Im Gesundheitsschutzdokument sind die erkannten Gefahren und erforderliche Schutzmaßnahmen zu dokumentieren.